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Fachbereich Strahlenschutz

Strahlenschutz in der Feuerwehr

Strahlenschutz in der Feuerwehr

Retten – Löschen – Bergen – Schützen, so werden die Aufgabenbereiche der Feuerwehr umschrieben. Darunter fallen auch Einsätze mit ABC-Gefahren. Unter ABC-Gefahren versteht man den Schutz vor Auswirkungen von atomaren (A), biologischen (B) und chemischen (C) Gefahren für Menschen, Tiere und die Umwelt. Atomare Strahlung ist eine enorme Gesundheitsgefahr für alle Lebewesen und stellt für die Feuerwehr eine besondere Herausforderung dar, denn Radioaktivität ist mit den menschlichen Sinnesorganen nicht wahrnehmbar. Radioaktivität kann man weder schmecken, riechen, hören noch sehen. Im Gegensatz zu biologischen und chemischen Gefahren lässt sich die Radioaktivität mit Messgeräten allerdings sehr gut messen bzw. nachweisen. Radioaktive Stoffe können fest (Staub, Partikel), flüssig (Lösungen) oder auch gasförmig (Dämpfe) sein.

 

Radioaktive Strahlung im Alltag

WarntafelnRadioaktivität ist allgegenwärtig. Mit ihr kommen wir täglich in Kontakt. Glauben Sie nicht? Doch, denn wir haben es unser Leben lang mit der natürlichen Strahlung unserer Erde zu tun. Die natürliche Strahlung stellt aber auf Grund ihrer niedrigen Dosis keine Gefahr für uns dar. Höher dosierte radioaktive Strahlung findet allerdings heutzutage in Forschung, Technik und Medizin ihre Verwendung. So war die Eröffnung einer radiologischen Arztpraxis in Unterhaching Grund für die Anschaffung einer Strahlenschutzausrüstung. Im Brand- oder Schadensfall dürfen Einsatzkräfte die Räumlichkeiten nur noch mit spezieller Ausrüstung und Messgeräten betreten. Radioaktiver Strahlung können wir aber nicht nur in der genannten radiologischen Arztpraxis begegnen. Auch bei einem Verkehrsunfall können wir mit der radioaktiven Strahlung in Berührung kommen, denn jährlichen finden auf Deutschlands Straßen ca. 800.000 Transporte mit radioaktiven Materialien und Gegenständen, wie z.B. medizinischem Kontrastmittel statt.

 

Ausbildung

Das Fachwissen rund um das Thema radioaktive Strahlung wird der Einsatzkraft im Lehrgang „Strahlenschutz“ vermittelt. Der Lehrgang findet an der Kreisausbildungsstätte in Haar statt und umfasst 10 Ausbildungsstunden. Voraussetzung für den Lehrgang ist eine gesundheitliche Eignung sowie eine abgeschlossene Ausbildung zum Truppführer und Atemschutzgeräteträger nach Feuerwehrdienstvorschrift. An dem Lehrgang dürfen auf Grund von medizinischen Vorschriften nur männliche Feuerwehrdienstleistende teilnehmen.

Um das erlernte Fachwissen in Sachen Strahlschutz beizubehalten bzw. zu erweitern, sind der Umgang mit der Schutzausrüstung und das taktische Vorgehen regelmäßige Themen des Fachbereichs Strahlenschutz in unserer Feuerwehr.